Rückkehr für Erwerbsgeminderte möglich

von Redaktion

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, konnte bislang nicht zurück in den Job, ohne den Rentenanspruch aufs Spiel zu setzen. Seit diesem Jahr ist das anders, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Rentner, die probeweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten möchten, gefährden ihren Anspruch nicht mehr. In der Regel besteht der Rentenanspruch jetzt in einem Zeitraum von sechs Monaten fort – unabhängig vom Umfang der täglichen Arbeitszeit. Das soll Betroffenen die Möglichkeit geben, den Weg zurück ins Berufsleben zu versuchen. Im Einzelfall kann der Erprobungszeitraum laut DRV auch verkürzt oder verlängert werden.

Wer diese Möglichkeit erwägt, sollte sich beraten lassen. Mehr Informationen hält die Deutsche Rentenversicherung auch auf ihrer Webseite bereit. Interessierten steht zudem werktags das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00 zur Verfügung.

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