An der Wohnungstür klingelt es. Die Vermieterin bittet um Einlass, weil sie die Wohnung besichtigen will. Ganz so spontan darf sie das aber nicht. Und sie muss auch einen triftigen Grund haben, warum sie die vermieteten Räume sehen will. „Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie ein
Dieser Artikel (ID: 2001072) ist am 31.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).