Wenn der Vermieter klingelt

VON SABINE MEUTER

An der Wohnungstür klingelt es. Die Vermieterin bittet um Einlass, weil sie die Wohnung besichtigen will. Ganz so spontan darf sie das aber nicht. Und sie muss auch einen triftigen Grund haben, warum sie die vermieteten Räume sehen will. „Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie ein

Freitag, 12. September 2025

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