Diese Betriebskosten sind erlaubt

Nicht nur die Heizkosten, sondern rund zwölf weitere Posten dürfen Vermieter auf die Bewohner eines Hauses umlegen. Darunter fallen Wasser und Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst, den Aufzug, also Strom, Pflege, Bedienung, die Müllabfuhr – jedoch nicht der Bauschuttcontainer bei Modernisieru

Samstag, 13. September 2025

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