Diese Betriebskosten sind erlaubt

von Redaktion

Nicht nur die Heizkosten, sondern rund zwölf weitere Posten dürfen Vermieter auf die Bewohner eines Hauses umlegen. Darunter fallen Wasser und Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst, den Aufzug, also Strom, Pflege, Bedienung, die Müllabfuhr – jedoch nicht der Bauschuttcontainer bei Modernisierungsmaßnahmen. Die Gebäudereinigung darf für gemeinsame Gebäudeteile wie Flure, Keller und Treppen abgerechnet werden. Auch Versicherungen für das Haus darf der Vermieter abrechnen, etwa für die Brandschutzversicherung. Auch Kaminkehrer und die Hausbeleuchtung sind umlegbar. Ein häufiger Knackpunkt ist der Hausmeister: Übernimmt dieser Reinigung oder Reparaturen, dürfen diese nicht gesondert abgerechnet werden, Gleiches gilt für die Gartenpflege und sonstige Kosten.

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