VERBRAUCHER

Herkunft des Honigs muss klar sein

von Redaktion

Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Das sieht ein EU-Beschluss vor. Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, muss in Zukunft angegeben werden. Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

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