RECHT

Urteil zu elektronischem Fahrtenbuch

Ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch muss dieselben Anforderungen erfüllen wie ein handschriftliches Fahrtenbuch. Insbesondere müssen nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder zumindest in der Fahrtenbuchdatei selbst dokumentiert werden, wie der Bundesfinanzhof entschied. (

Dienstag, 16. September 2025

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