VERBRAUCHER

Kein Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

Gibt es zusätzlich zum Hauptwohnsitz noch eine Wohnung, können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sich seit November 2019 vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei „spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitrags–service angemeldet ist“, erklärt rundfunkbei

Freitag, 12. September 2025

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