VERBRAUCHER

Kein Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

von Redaktion

Gibt es zusätzlich zum Hauptwohnsitz noch eine Wohnung, können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sich seit November 2019 vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei „spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitrags–service angemeldet ist“, erklärt rundfunkbeitrag.de. Auf der Internetseite finden Betroffene eine entsprechende Eingabemaske, um die Befreiung zu beantragen.

Für die Befreiung braucht man einen Zweitwohnungssteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung, die das Einzugsdatum und die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung zeigt, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Zudem muss man einen Nachweis vorlegen, dass man miteinander verheiratet oder verpartnert ist.

Zahlt ein Partner bereits für die gemeinsame Hauptwohnung, kann der andere Partner einen Antrag auf Befreiung stellen. Diese gilt nur für den Antragsteller selbst. Leben volljährige Mitbewohner in der Nebenwohnung, müssen sie sich beim Beitragsservice melden. Für sie wird die Beitragspflicht dann geprüft. Kinder in einer Berufsausbildung oder im Studium sind in der Regel von der Befreiung ausgeschlossen. Wichtig: Die Befreiung sollte man direkt nach dem Einzug in die Nebenwohnung beantragen – am besten binnen drei Monaten.

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