LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn der Freibetrag nicht reicht

Ihr Ausgangspunkt ist völlig richtig: Ihre Enkeltochter hat einen Freibetrag von 200 000 Euro sowohl im Verhältnis zu Ihnen als Großvater als auch zu Ihrer Frau als Großmutter, insgesamt sind also 400 000 Euro steuerfrei, wenn man dies geschickt ausnutzt. Dabei geht es nicht darum, ob zwei Testament