Welche Förderungen es nun gibt

von Redaktion

VON MATTHIAS SCHNEIDER

Dämmung, Beratung, Heizungstausch: Für viele energetische Maßnahmen können Eigentümer zehntausende Euro Förderung und günstige Kredite beantragen.

Heizungstausch

Gefördert werden grundsätzlich die Maßnahmen, die den Anteil grüner Energie am Endenergieverbrauch auf 65 Prozent und mehr erhöhen. Strom und Fernwärme gelten pauschal als grün, weil die Dekarbonisierung hier Aufgabe der Versorger ist. Die Förderanträge können aber erst in einigen Wochen gestellt werden: Eigentümer selbst genutzter Immobilien voraussichtlich ab dem 27. Februar, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) voraussichtlich ab dem 3. Mai, sofern es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum handelt.

. Fördersätze

Für die Förderung (siehe Tabelle) berücksichtigt die KfW bei einem Einfamilienhaus maximale Gesamtkosten von 30 000 Euro. Davon werden maximal 70 Prozent, also 21 000 Euro bezuschusst. Der individuelle Fördersatz setzt sich aus der Grundförderung, dem Geschwindigkeitsbonus (dieser sinkt ab 2028 um drei Prozentpunkt pro Jahr) und dem Einkommensbonus zusammen. Dieser gilt für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40 000 Euro im Jahr. Die Boni können aufsummiert werden, sind aber auf 70 Prozent gedeckelt. Für den Einsatz einer Biomasseheizung mit Staubwerten von unter 2,5 mg/Kubikmeter gibt es pauschal einen zusätzlichen Zuschlag von 2500 Euro.

. Bedingungen

Vor dem Antrag muss man Kontakt mit dem Fachunternehmen aufnehmen und sich einen „Lieferungs- oder Leistungsvertrag“ erstellen lassen, „in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung“ enthalten ist. Kurz: Die Maßnahme wird beim Fachunternehmen bestellt, aber mit dem Vorbehalt, dass der Vertrag nur bei Zusage der KfW in Kraft tritt. Auf dieser Basis schreibt das Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der Eigentümer den Förderantrag stellen können. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Aufschiebe-Klausel ist dann nicht mehr verpflichtend.

Dämmung

Das BAFA fördert Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, für effiziente Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung und Emissionsminderung) pauschal mit 15 Prozent. Die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben liegt bei 30 000 Euro pro Wohneinheit. Wichtig: Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater vor, verdoppelt sich der Betrag auf 60 000 Euro. Zusätzlich gibt es Boni für verordnete Maßnahmen.

Energieberatung

Die Erstellung eines iSFP ist sinnvoll, um möglichst effizient zu investieren. Die BAFA fördert die Erstellung bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 80 Prozent und maximal 1300 Euro.

Kredit

Für Vorhaben, die bezuschusst werden, gewährt die KfW zusätzlich Kredite, pro Wohneinheit bis zu 120 000 Euro. Haushalte mit einem Einkommen bis 90 000 Euro können bessere Konditionen bekommen. Die genauen Zinssätze werden am 27. Februar veröffentlicht. Für den Antrag braucht es eine Förderzusage.

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