Die Bewertung von Immobilien für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erfolgt anhand des Vergleichswertverfahrens, des Sachwerts oder des Ertragswerts. Das Gesetz legt genau fest, welches Verfahren für welche Art von Immobilie anzuwenden ist. In der Regel gibt es ein Hauptverfahren und ein Alternativverfahren. Mehrfamilienhäuser werden in der Regel nach dem Ertragswertverfahren bewertet, während für Eigentumswohnungen der Vergleichswert (alternativ das Sachwertverfahren) herangezogen wird. Gemäß gängiger Auffassung folgt die Erbschaftssteuer dem Zivilrecht. Daher gelten die fünf Wohnungen als eigenständige Einheiten, die individuell veräußert werden können. Daher wird jede Wohnung separat mithilfe des Vergleichswertverfahrens bewertet.