Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn der Erwerb und der Verkauf innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Wird die Immobilie jedoch vom Erwerber selbst genutzt, so entfällt die Steuer. Kauft ei
Dieser Artikel (ID: 2005947) ist am 08.02.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).