Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Fällen das Recht auf bauliche Veränderungen für einen barrierefreien Umbau des Gemeinschaftseigentums in Mehrfamilienhäusern betont. In einem Fall billigten die Karlsruher Richter am Freitag einen Außenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in München, im z
Dieser Artikel (ID: 2007424) ist am 10.02.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).