Was die Schufa jetzt noch darf

von Redaktion

VON ANDREAS HÖSS

Das Wort ist sperrig, doch man sollte es kennen: Bonitätsauskunft. Diese wird verlangt, wenn man eine Wohnung mieten oder ein Auto leasen will. Schließlich will der Verkäufer oder Vermieter wissen, ob der künftige Geschäftspartner sich die Zahlungen auch leisten kann. Deshalb fragt er dessen Zahlungsfähigkeit bei Auskunfteien wie der Schufa an. Und die Antwort entscheidet mitunter darüber, ob und unter welchen Konditionen das Geschäft zustande kommt. Nun will der Bund mit einer Reform des Bundesdatenschutzgesetzes die Rechte von Verbrauchern gegenüber Auskunfteien wie der Schufa stärken. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Daten sammelt die Schufa – und für was?

Die Schufa erhält von Vertragspartnern viele Informationen. Sie erfährt etwa, wie viele Konten und Kreditkarten man hat, wie lange man schon Kunde einer Bank ist oder ob man Kredite und Leasingverträge hat und diese auch bedient. Sie speichert auch Name und Anschrift, weiß aber beispielsweise nicht, wie viel man verdient. Aus all diesen Daten ermittelt sie einen Score. Je höher dieser ist, desto höher ist die Chance, dass ein Kunde Zahlungen leistet, so die Schufa.

Was für Daten darf sie künftig nicht verwenden?

Laut Vorhaben soll die Schufa künftig Name und Adresse nicht für den Score nutzen können. Das soll verhindern, dass etwa Personen mit Migrationshintergrund oder aus Brennpunktvierteln automatisch schlechtere Bewertungen erhalten. Zahlungsein- und -ausgänge auf Konten dürfen nicht ausgewertet werden und auch Daten aus den Sozialen Netzwerken sollen ausgeklammert werden. Tabu sind auch Gesundheitsdaten und Daten zur ethnischen Herkunft, ebenso Informationen über die sexuelle und die politische Orientierung. Auskunfteien sollen auch transparenter werden. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben“, sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne).

Wieso verschärft der Bund die Regeln nun?

Zum einen hatte sich die Ampel das schon in den Koalitionsvertrag geschrieben. Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof im Dezember geurteilt, dass Bonitätsprüfungen nur innerhalb enger Grenzen erfolgen dürfen. So dürfen Unternehmen nicht ausschließlich auf Basis automatisierter Kreditbewertungen wie der Schufadaten entscheiden. Zudem müssten Kreditbewertungen nachvollziehbarer sein. Hintergrund waren zwei Fälle aus Deutschland. In einem hatte eine Frau geklagt, der wegen einer Schufa-Bewertung ein Kredit verwehrt worden war. Sie wollte Zugang zu den Daten und den Schufa-Eintrag löschen lassen. Die Schufa teilte nur den Score und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die Berechnungsmethode.

Wie geht es mit dem Gesetz jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts braucht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Schufa begrüßt den Vorstoß, da er einen klaren Rechtsrahmen schaffe. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren hingegen, dass der Scorewert beispielsweise nirgends geprüft wird und auch die Transparenzpflichten konkretisiert werden müssen.

Wer ist die Schufa eigentlich?

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherungen“ wurde 1927 gegründet. Heute hat sie Daten zur Bonität von etwa 68 Millionen Menschen in Deutschland. Pro Tag erteilt sie etwa 320 000 Bonitätsauskünfte an Unternehmen wie Banken, Autohäuser, Handyanbieter, Vermieter, neun von zehn seien dabei positiv, so die Schufa. Ihre Informationen bekommt sie von etwa 10 000 Vertragspartnern, darunter ebenfalls Banken und Sparkassen, Kreditkartenanbieter, Energieversorger, Zahlungsdienstleister oder Onlinehändler. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform oder Crif.      mit Material von dpa

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