So gelingt der Strauß zum Valentinstag

von Redaktion

Zum Valentinstag am 14. Februar werden auch in diesem Jahr wohl Millionen Blumen verschenkt. Viele örtlichen Blumengeschäfte bieten einen Abhol- oder Lieferservice an, bei Versandhändlern können Sträuße darüber hinaus online bestellt werden. Was Verbraucher bei einem Kauf beachten sollten.

Die Auswahl beim Blumenkauf zum Valentinstag reicht von Supermärkten und Tankstellen bis hin zu Floristikfachgeschäften und OnlineShops. Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. So weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass es beim Kauf im Internet kein Recht auf einen Umtausch gibt. Kunden können die Pflanzen nicht zurückschicken.

Auch bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen sind die Käuferinnen und Käufer häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Püntklichkeit

In Läden wiederum müssen Käufer gerade bei kurzfristigen Käufen am Valentinstag damit rechnen, dass die Auswahl wegen der großen Nachfrage begrenzt sein könnte. Vorbestellen wäre eventuell eine Lösung.

Verbraucherschützer raten dazu, bei Bestellungen darauf zu achten, ob der Anbieter Lieferungen zum Wunschtermin garantiert. Einige Händler greifen dabei auf örtliche Floristen zurück, andere versenden Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen über größere Entfernungen.

Kommen die Blumen trotz einer festen Zusage verspätet, können Kunden demnach den Kaufpreis zurückverlangen. Der Valentinstag fällt dieses Jahr auf einen Mittwoch, damit dürfte die Zustellung zumindest theoretisch kein Problem darstellen.

Umweltschutz

Ein Großteil der in Deutschland verkauften Schnittblumen stammt von Großfarmen in Afrika oder Südamerika, die heimische Produktion kann nur einen kleinen Teil der Nachfrage decken. Produktionsmethoden in diesen Ländern sind oft weder gut für die Umwelt noch für die Beschäftigten. Es gibt jedoch auch Blumen aus fairem und kontrolliert ökologischem Anbau.

Die Organisation Fairtrade etwa zertifiziert seit 2015 auch Schnittblumen mit dem Fairtrade-Siegel. In Deutschland stieg deren Absatz nach ihren Angaben in den vergangenen Jahren an. So wurden 2022 etwa 485 000 Blumenstiele aus fairer Produktion verkauft. Bei Rosen lag der Marktanteil laut Fairtrade bei rund 33 Prozent oder etwa einem Drittel.

Reklamation

Fotos von Blumensträußen auf den Internetseiten der Versandhändler sind laut Verbraucherschützern in der Regel Beispielfotos. Häufig behalten sich die Händler vor allem bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit einzelner Blumen.

Eine echte Handhabe haben Kunden demnach nur, wenn sie bei der Bestellung genaue Vorgaben machten oder die Blumenart und die Anzahl genau bestimmt waren. Dann muss niemand Tulpen akzeptieren, wenn Rosen bestellt waren. In diesem Fall erhalten die Kunden ihr Geld zurück – oder die gefragten Rosen müssen nachgeliefert werden.  dpa

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