Kassenbeitrag für Rentner

von Redaktion

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich Anfang des Jahres erhöht, doch die Rentenzahlung im Januar war die gleiche wie im letzten Jahr. Das liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich versicherten Rentnern zwei Monate später auswirkt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag, das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ändert sich der Krankenkassen-Beitrag, schlägt sich das sowohl bei Senkungen als auch bei Erhöhungen immer erst zwei Monate später auf die Rente nieder. Dass sich die Rentenzahlung durch den Versicherungsbeitrag ändert, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. dpa

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