Ein Bankkunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er durch grobe Fahrlässigkeit Opfer eines Phishing-Betrugs geworden ist. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung. Demnach hätte der Kläger sensible Daten nicht allein auf einen „telefonischen Zuruf hin“ an einen unbekannten Dritten weitergeben dürfen. (Az. 3 U 3/23). Der Bankkunde erhielt den Gerichtsangaben zufolge im September 2021 eine SMS mit dem Hinweis, sein Konto sei eingeschränkt worden, er solle sich für eine neues Verfahren anmelden. Die Nummer des Absenders sei ihm bekannt gewesen, darüber habe er zuvor bereits Infos zu vorübergehenden Sperrungen und Sicherheitsvorfällen der Bank erhalten. Er klickte auf den angegebenen Link in der Nachricht und wurde danach von einem Mann angerufen. Auf Anweisung des Mannes erhöhte er sein Überweisungslimit; kurz danach wurde sein Konto mit fast 50 000 Euro belastet. afp