Früher galt für die Finanzämter eisern: Einen Arbeitsplatz Zuhause kann nur steuerlich ansetzen, wer ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet hat. Die Ecke im Wohnzimmer oder der Schreibtisch im Flur reichten nicht. Das hat sich geändert. Und für das Jahr 2023 wurden die Regeln noch einmal geändert. D
Dieser Artikel (ID: 2011333) ist am 16.02.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).