Bei einem Bagatellschaden am Auto erstattet die Versicherung kein Gutachten – denn hier reicht ein einfacher Kostenvoranschlag. Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts Viersen (AZ: 32 C 201/23) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Das Gericht legte die Grenze für einen Bagatellschaden mit 1000 Euro fest. Im konkreten Fall war bei einem Verkehrsunfall ein Schaden an einem Scheinwerfer entstanden. Der Geschädigte beauftragte einen Sachverständigen für ein Kurzgutachten. Bezifferte Reparaturkosten: 319,22 Euro netto. Kosten des Gutachtens: etwa 168 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers lehnte es ab, das Gutachten zu bezahlen. Zu Recht, befand das Gericht.