So lohnt sich Arbeit im Ruhestand

von Redaktion

Immer mehr Menschen in Deutschland gehen auch im Alter zwischen 63 und 67 Jahren einer Beschäftigung nach. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in diesem Alter stieg von 1,31 Millionen im Jahr 2020 kontinuierlich auf 1,67 Millionen im vergangenen Jahr. Im Jahr 2022 waren noch 1,52 Millionen Menschen dieser Altersgruppe, in der ein Renteneintritt möglich wird, in Beschäftigung. Das liegt unter anderem an hohen Lebenshaltungskosten, wie auch an attraktiven Bedingungen.

. Hinzuverdienst-Grenzen

Bisher galten für Menschen mit vorgezogenem Rentenbeginn harte Zuverdienst-Grenzen. Überschüsse wurden von der Rente abgezogen. Das ist seit Anfang 2023 nicht mehr so, alle Rentner dürfen (Renten-) abzugsfrei so viel verdienen, wie sie möchten. Als Hinzuverdienst gelten laut der Versicherungsgesellschaft Arag Arbeitsentgelt, -einkommen und Ähnliches.

. Ausnahmen

Für Bezieher von Witwen- und Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Zuverdienstgrenzen, bei deren Erreichen die Rente gekürzt wird. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Empfänger zusätzlich 18 558,75 Euro im Jahr verdienen, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Grenze individuell festgelegt, maßgeblich ist das Einkommen der vergangenen 15 Jahre. Maximal sind 37 117,50 Euro Zuverdienst im Jahr möglich. Michael Popp vom Sozialverband VdK rät dazu, im Vorfeld mit der Rentenversicherung zu sprechen: Wer zu viel arbeitet, kann den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente verlieren. Laut der Arag gelten hier mehr Posten als Zuverdienst: Auch Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztenrenten und Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung können angerechnet werden. Auch Bezieher von Witwenrenten sind limitiert. Sie dürfen maximal 992,64 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass die Renten gekürzt werden. Doch hier werden laut Michael Popp nahezu alle Einkommen angerechnet, also auch Einkünfte aus Mieten oder Kapitalerträgen. Ausnahmen bilden „bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen“ soweit sie staatlich gefördert wurden.

. Steuern

Grundsätzlich müssen Renteneinkünfte versteuert werden. Die Steuerlast berechnet sich aus der Rente und dem Hinzuverdienst. Oft bieten sich sogenannte Minijobs an: Denn Löhne bis zu 538 Euro im Monat werden nur mit zwei Prozent besteuert und sind sozialversicherungsfrei. Aufs Jahr lassen sich damit bis 6456 Euro quasi steuerfrei verdienen. Laut der deutschen Minijob-Zentrale ist ein Minijob für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene immer unkritisch, lediglich Ruhestandsbeamte könnten Kürzungen riskieren.

. Sozialversicherungen

Wer vor dem Regelalter in Rente geht, muss für seinen Hinzuverdienst (über 538 Euro) in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Pflicht entfällt mit dem Erreichen des Regeleintrittsalters. Ab da können sich Rentner entscheiden, ob ihr Hinzuverdienst beitragsfrei gestellt wird – also mehr netto vom brutto bleibt – oder ob sie freiwillig weiter in die Rentenkasse einzahlen. Dadurch erhöhen sich nicht nur die Rentenbezüge, sondern sie steigen zusätzlich für jeden zusätzlichen Monat im Beruf um 0,5 Prozent.  mas

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