Immer mehr Kinder in Deutschland gehen auf eine private Schule. Eltern können einen Teil des Schulgeldes für einen Platz an der privaten Schule mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt. „Die Kosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden“, so Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL. Das Finanzamt berücksichtige 30 Prozent von maximal 5000 Euro Schulgeld im Jahr. Beläuft sich das Schulgeld also auf 5000 Euro im Jahr, können Eltern 1500 Euro absetzen. Macht jeder Elternteil für sich eine Steuererklärung, kann er seinen Anteil angeben – maximal 2500 Euro im Jahr. Auf Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.