VERBRAUCHER

Strafzettel auf privatem Parkplatz Bio-Falafel zurückgerufen Überstunden muss man nachweisen

von Redaktion

Wer sein Auto auf einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, hält sich besser genau an die Bedingungen vor Ort – etwa an die Höchstparkdauer. Bei Verstößen ist die verlangte Summe oft höher, als man das aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewohnt ist.

Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen. Dafür müssen die geltenden Bedingungen aber gut sichtbar auf dem Parkplatz ausgewiesen werden. Auch auf die Folgen etwaiger Verstöße müssen diese hinweisen, so die Verbraucherzentrale.

Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, so die Verbraucherschützer. Grundsätzlich gelte, dass die Strafe in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Beispielsweise aber versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Büschen überwucherte Schilder könnten ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen. Wer solch eine bekommt, sollte sie aber umgehend prüfen und – falls berechtigt – fristgemäß bezahlen. Denn ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. Wer widersprechen will, sollte das schriftlich machen und etwa mit Fotos beweisen, dass beispielsweise nicht genügend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde.

Die niederländische Firma SoFine Foods hat „Edeka Bio Falafel orientalisch“ zurückgerufen. Es betreffe die 200g-Verpackung, teilte das Unternehmen mit. Betroffen sei ausschließlich Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.04.2024. Der Artikel sei bei der Herstellung nicht ordnungsgemäß erhitzt worden. Daher könne nicht ausgeschlossen werden, dass er vorzeitig schlecht werde. Das Produkt wurde vor allem bei Edeka und Marktkauf angeboten. Der Verkauf wurde bereits gestoppt.

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 03/2024) heißt. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen sich Beschäftigte ihre geleisteten Überstunden von Vorgesetzten abzeichnen. Laut „Finanztest“ dürfen Beschäftigte auch nicht einfach so über ihre regulären Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeiten nicht zu schaffen, sollten sie ihre Vorgesetzten informieren. Die können dann festlegen, ob sie Überstunden anordnen oder die Aufgaben anderweitig delegieren wollen.

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