FINANZEN

Einspruch gegen den Steuerbescheid

von Redaktion

Wem vermeintliche Fehler des Finanzamts im Steuerbescheid auffallen, hat nach Erhalt des Dokuments vier Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Das geht zum Beispiel per E-Mail, Elster, Brief oder Fax. Weil Steuerzahler im Zweifel aber den Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen müssen, bietet es sich an, nachverfolgbare Zustelloptionen zu wählen, rät der Bund der Steuerzahler. Einen strittigen Fall hatte vergangenes Jahr das sächsische Finanzgericht zu klären (Az.: 3 K 744/22). Verhandelt wurde darüber, ob ein Steuerzahler seinen Einspruch rechtzeitig eingelegt hatte oder nicht. Er hatte eine E-Mail an das zuständige Finanzamt gerichtet, die dieses nicht erhalten haben wollte. Zwar konnte der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-Adresse des Finanzamts als auch das Sendedatum entnommen werden. Das alleine belegt nach Ansicht des Gerichts aber nicht den Zugang beim Finanzamt. In der Praxis dürfte sich dieser Nachweis insbesondere bei einem Einspruch per E-Mail kaum erbringen lassen. „Sicherer sind daher derzeit noch Briefe mit Nachverfolgung oder Einwurf, Faxe oder Einsprüche direkt über das Elster-Portal“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. dpa

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