LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Brandschutz versus Einbruchsicherheit

von Redaktion

Sie haben Recht, es gibt in der Bayerischen Bauordnung Normen, welche Rettungswege und Fluchtmöglichkeiten aus Gebäuden regeln. Es müssen allerdings zwei prozessuale Wege – ordentliche Gerichte und Verwaltungsgerichte – unterschieden werden. In der Frage vom November 2023 wurden die bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen des Zivilprozesses beleuchtet. Die hierfür einschlägigen Normen des Miet- und WEG-Rechts bestimmen den zulässigen Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten. Die Normen der BayBO finden im Zivilprozess keine unmittelbare Anwendung, sondern werden nur im Rahmen der Güterabwägung berücksichtigt.

Ob in einem Mehrfamilienhaus die Haustür verschlossen werden muss, wurde bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das führt zu einer Abwägung der Rechtsgüter des Einbruchschutzes und der Brandschutzsicherheit. Es können unterschiedliche Abwägungsentscheidungen getroffen werden, ein Gericht entscheidet am Einzelfall nach freiem Ermessen.

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