Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es kurz vor 8 Uhr auf der Webseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen (siehe Tabelle). So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen. Dieser muss zum Schutz der Eigentümer eine Klausel enthalten, die den Vertrag erst mit der Förderzusage in Kraft setzt. Ein Zusatzbonus gilt für besonders feinstaubarme Pelletheizungen: Hier gibt pauschal 2500 Euro extra.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Immobilien, in denen ein Nießbrauch genutzt wird – zumeist Erben –, können die Anträge laut KfW voraussichtlich ab dem 3. Mai stellen. Gleiches gilt für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es gibt hier aber eine Übergangsregelung: Wer sein Vorhaben zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beginnt oder begonnen hat, kann den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachholen.
Zusätzlich gewährt die KfW unter bestimmten Bedingungen zinsvergünstigte Kredite für Sanierungsprojekte. Diese sind seit gestern auf der Website der KfW einsehbar. Weil die Bedingungen teilweise recht kompliziert sind, empfiehlt sich eine Beratung bei einem qualifizierten Energieberater oder die Hausbank.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien haben muss.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen. mas/dpa