Schnellere Termine, individuelle Behandlungsmöglichkeiten, anfangs geringere Kosten – damit punkten private Krankenversicherungen (PKV). Doch dieser Leistungsumfang will bezahlt werden. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge. Zudem müssen Kinder bei den Privaten einzeln versichert werden, während sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos in der Familienversicherung mitversichert sind.
Für den einen oder anderen kann die private Absicherung darum früher oder später zu einer finanziellen Belastung werden. Doch wie kommt man überhaupt von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Experten geben Antworten.
Versicherungspflicht
„Wer sich einmal für das System der PKV entschieden hat, kann nur unter ganz eng geregelten Vorgaben zurück in die GKV wechseln“, sagt Kai Behrens vom AOK-Bundesverband. Schließlich hat man sich dereinst für einen Systemwechsel entschieden.
Eine Möglichkeit ist, wieder versicherungspflichtig zu werden. Das passiert zum Beispiel, wenn das Bruttoeinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Für 2024 sind das 69 300 Euro im Jahr bzw. 5775 Euro im Monat. Wer drei Monate unterhalb dieser Grenze verdient, kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – wenn er Angestellter und jünger als 55 Jahre ist. Das Gehalt unter diese Grenze zu drücken, ist unter anderem durch Teilzeitarbeit möglich. Eine weitere Möglichkeit ist ein Arbeitszeitkonto. Darauf fließt ein Teil des Gehalts, um Geld für einen längeren Urlaub oder ein Sabbatical zu sammeln. Doch nicht jeder Arbeitgeber bietet das an.
Was hingegen immer geht, ist Geld für die Altersvorsorge einzusetzen und damit sein Bruttogehalt zu mindern. Bei der Entgeltumwandlung können bis zu 292 Euro im Monat für die Altersvorsorge verwendet werden. Auch durch Care-Arbeit kann man das Gehalt reduzieren. „Versicherungspflichtig wird auch, wer durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit, zum Beispiel während der Elternzeit, versicherungspflichtig wird“, sagt Kai Behrens. Auch wenn man später wieder in Vollzeit arbeitet, kann man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Selbstständige
Die genannten Möglichkeiten haben nur Angestellte bis zum 55. Geburtstag. Für hauptberuflich Selbstständige, die aufgrund ihres Status grundsätzlich nicht versicherungspflichtig sind, ist ein Wechsel deutlich schwieriger. Damit sie es in die gesetzliche Krankenkasse schaffen, müssen sie ihr Berufsleben deutlich verändern.
„Selbstständige müssen ihre hauptberufliche Tätigkeit aufgeben“, sagt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest. „Sie müssen ihre Selbstständigkeit zwar nicht komplett an den Nagel hängen, aber die versicherungspflichtige Angestelltentätigkeit muss finanziell und zeitlich überwiegen.“ Und dabei sollte man auch nicht tricksen, indem man sich etwa nur scheinbar von einem Freund einstellen lässt. Das wäre Sozialbetrug. Die Krankenkassen überprüfen das.
Auch die zweite Alternative ist drastisch. Sie lautet Geschäftsaufgabe, um dann beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners zu rutschen. Dazu darf das gesamte monatliche Einkommen des Mitversicherten ab 2024 aber nicht mehr als 505 Euro betragen. Zu diesem Einkommen zählen alle Einkünfte, also auch jene aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitaleinkünften. Bei einem Minijob darf man ab 2024 bis zu 538 Euro verdienen, um familienversichert werden zu können.
Altersgrenze
Mit dem 55. Geburtstag ändern sich die Bedingungen. Das Bruttogehalt spielt ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. „Selbst wenn man dann nur noch Bürgergeld bekommt, muss man in der PKV bleiben“, sagt Ulrike Steckkönig. Die Familienversicherung des Ehepartners kann jedoch auch in diesem Fall die Lösung sein. Aber wie bei den Selbstständigen gilt auch hier: Man darf nur das sehr kleine monatliche Einkommen von 505 beziehungsweise 538 Euro haben.
Studenten
Auch während des Studiums können die Kosten der PKV empfindlich stören – zum Beispiel, wenn Beamtenkinder mit 25 Jahren ihren Beihilfeanspruch verlieren und dann viel höhere Beiträge zahlen müssen. Aber selbst für Studenten ist ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich.
Das Hintertürchen: „Studierende können eine Pause zwischen ihrem Bachelor und ihrem Master einlegen“, sagt Ulrike Steckkönig. „Wer ein Semester exmatrikuliert war, hat wieder die Wahlfreiheit.“
Alternativen
Wenn ein Wechsel zurück in die Gesetzliche nicht funktioniert, kann man auch innerhalb der Privatversicherung die Beiträge senken, zum Beispiel durch einen internen Tarifwechsel. Darauf haben Versicherte ein Recht, erklärt das Online-Portal Finanztip. Die Versicherung ist ebenfalls verpflichtet, ihre Kunden zum Tarifwechsel kostenlos zu beraten.
Ein Wechsel in den Standard- und den Basistarif entspricht von der Leistung her einem Tarif, der dem der GKV ähnelt. Dabei können die Kosten im Basistarif immer noch beträchtlich sein.
Verbraucherschützer raten, sich vor einem Wechsel oder einem Tarifwechsel professionell beraten zu lassen, zumal sich auch die gesetzlichen Vorgaben schnell mal ändern können. Helfen können Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Sozialrecht – schließlich geht es um viel Geld. Vorsicht: Neben seriösen Beratern tummeln sich in dem Bereich auch schwarze Schafe, warnt die Stiftung Warenstest. Je vollmundiger die Versprechen, desto skeptischer sollte man sein.