In Österreich kann ab dem 1. März bei massiven Tempoverstößen das Raser-Auto beschlagnahmt werden. Das gilt auch für deutsche Autofahrer, heißt es in einer Mitteilung des ADAC. Die Wegnahme droht bei extremer Raserei: Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Bei 80 km/h über dem erlaubten Tempolimit in Ortschaften und 90 km/h außerorts droht demnach der dauerhafte Entzug und die Versteigerung des eigenen Fahrzeugs. dpa