Uns erreichen sehr viele Beschwerden über verzögerte Abrechnungen. Manche Verbraucher warten schon ein Jahr auf ihre Strom- oder Gasabrechnung. Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach dem Abrechnungsjahr zu er
Dieser Artikel (ID: 2020482) ist am 02.03.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).