LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Wann kommt die Stromrechnung?

Uns erreichen sehr viele Beschwerden über verzögerte Abrechnungen. Manche Verbraucher warten schon ein Jahr auf ihre Strom- oder Gasabrechnung. Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach dem Abrechnungsjahr zu erstellen. Das Gesetz regelt aber nicht, was passiert, wenn diese Frist überschritten wird. Der Kunde kann den Energieversorger per Einschreiben auffordern, die Rechnung zu erstellen. Ob dies derzeit dann tatsächlich zu einer Beschleunigung führt, ist unklar, weil die Verzögerungen vor allem wegen der Preisbremsen 2023 entstanden sind. Und davon waren quasi alle Haushalte betroffen. Die Verbraucher sollten inzwischen ihre Giro-Kontoauszüge ab Mitte 2022 durchgehen und genau auflisten, wann welche Abschläge für Strom und Gas abgebucht wurden. Außerdem ist es ratsam, monatlich die Zählerstände abzulesen oder zu fotografieren. Mit diesen Zahlen können die Verbraucher die Jahresrechnung dann überprüfen, sobald sie eintrifft. Wurden manche Abschläge nicht abgebucht, ist es ratsam, die entsprechende Geldsumme beiseitezulegen, damit die Nachzahlung dann geleistet werden kann.

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