Ab dem ersten April müssen viele Verbraucher tiefer in die Tasche greifen: Der Mehrwertsteuersatz auf Gas steigt wieder von sieben auf die regulären 19 Prozent. Im Zuge der Energiekrise hatte die Ampel die Mehrwertsteuer auf Gas seit dem 1. Oktober 2022 abgesenkt, um Verbraucher in der Krise zu entlasten. Jetzt läuft die Steuersenkung fristgerecht aus – mit dem Verweis auf gesunkene Verbraucherpreise. Treffen dürfte es alle Gasverbraucher: „Die Mehrwertsteuererhöhung muss ab dem 1. April auf der Rechnung auftauchen und an den Staat abgeführt werden“, so Edgar Kirk vom Vergleichsportal Check24. „Theoretisch könnten die Versorger gleichzeitig zur Steuererhöhung die Preise senken, aber das ist unwahrscheinlich.“ Setzen die Versorger die Steuererhöhung zum 1. April um, gibt es laut Kirk kein Sonderkündigungsrecht. Dieses gelte nur bei nachträglichen Erhöhungen.
Wer allerdings den Vertrag wechseln kann, findet gute Angebote: Laut dem Vergleichsportal Verivox zahlen Neukunden im Bundesdurchschnitt aktuell 6,5 Cent brutto die Kilowattstunde, so wenig wie seit drei Jahren nicht. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif hilft auch bei der anstehenden Steuererhöhung: Eine Durchschnittsfamilie muss zwar mit jährlichen Zusatzkosten im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen, die fallen aber bei einem günstigen Tarif deutlich geringer aus. mas