Lastenräder sind angesagt, sie gelten als SUVs unter den Drahteseln. Einer der Platzhirschen unter den Lastenrad-Hersteller in Europa ist laut eigenen Angaben Babboe aus den Niederlanden, von denen viele Räder in München, Frankfurt oder Berlin unterwegs sind. Genau bei dieser Firma schwelt seit Wochen ein Problem: Wegen offenbar brüchiger Rahmen gibt es im Heimatmarkt Holland schon seit Wochen ein Verkaufsverbot. Nun gilt in Deutschland eine Rückrufaktion für vier Modelle: City, City-E, Mini und Mini-E.
„Eine behördliche Prüfung hat ergeben, dass die Sicherheit dieser Modelle nicht gewährleistet werden kann“, schreibt Babboe auf seiner Webseite. Besitzer würden aufgerufen, Babboe-Lastenräder „nicht weiter zu benutzen.“ Wohlgemerkt gilt das nicht nur für die vier Modelle, sondern für fast alle Lastenräder der Marke. Denn auch viele weitere Modelle könnten Sicherheitsprobleme haben. Babboe berate sich hier mit den Behörden und will in Kürze auch hier „mehr Deutlichkeit“ schaffen.
Diese gibt es nun immerhin bei den beiden City- und Mini-Modellen. Besitzer können unter der Webseite „www.kontrollier-deinenrahmen.de“ mit ihrer Rahmennummer prüfen, ob auch ihr Rad zurückgerufen wird. Ist das so, will Babboe „so schnell wie möglich“ über weitere Schritte informieren. Derzeit stellt die Firma betroffenen Kunden ein Ersatzlastenrad oder eine geeignete Alternative sowie „eine Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten“ in Aussicht. Konkreteres erfährt man auf der Seite des Herstellers nicht. Offenbar soll es Wertgutscheine für defekte Räder und Gutscheine für den Ausfall geben, berichtet das „Manager Magazin“.
Wollen Kunden hingegen den Kaufpreis erstattet haben, könnten sie schlechte Karten haben. Der Hersteller müsse in der Gewährleistungszeit – bei neuen Rädern zwei Jahre, bei gebrauchten eins – Mängel beseitigen. Nur wenn er das nicht tue, dürfe der Kunde vom Vertrag zurücktreten, erklärt der ADAC. Im vergleichbaren Kfz-Bereich sei kein Fall bekannt, wo dann der komplette Preis erstattet worden sei. Meist wird mit Restwerten und Abzügen für die Nutzungsdauer kalkuliert. Ob sich Babboe freiwillige Entschädigungen „in so großem Umfang leisten könnte, erscheint fraglich“, so der Verkehrsclub. Für Kunden sei das eine „sehr unbefriedigende Situation.“
So heißt es warten und hoffen – auch für jene, bei denen es noch keinen Rückruf gibt, dafür aber die Aufforderung, das Rad nicht mehr zu nutzen. Die gilt für die Modelle Babboe Curve, Curve-E und Curve Mountain; Babboe Big und Big-E; Babbaoe Dog und Dog-E; Babboe Max-E; Babboe Mini Mountain; Babboe Pro Trike, Pro Trike-E und Pro Trike XL; Babboe Carve-E und Carve Mountain; Babboe Slim Mountain; Babboe Go-E und Go Mountain; Babboe Flow-E und Flow Mountain sowie Babboe City Mountain.
Und was, wenn man das Rad entgegen der Anweisung des Herstellers trotzdem weiter fährt? Verletze man sich bei einem möglichen Unfall selbst, zahle die Krankenversicherung dennoch, bestätigt der ADAC. Er warnt aber: Mit der privaten Haftpflicht könne man ein Problem bekommen, sofern bei einem durch einen Rahmenbruch entstandenen Unfall ein Schaden bei einem Dritten verursacht wurde. ANDREAS HÖSS
Bekommen Kunden ihr Geld zurück?