VERBRAUCHER

Altersgerecht bauen oder sanieren

von Redaktion

Barrierearm, altersgerecht, 60-plus oder Seniorenwohnen: Diese Begriffe werden auch auf dem Immobilienmarkt verwendet. Doch dahinter stehen keine verbindlichen baulichen Standards. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Ist im Vertrag nur eine nicht konkret definierte barrierereduzierte oder barrierearme, senioren- oder behindertengerechte Ausführung zugesichert, müssen die vom Bauherrn gewünschten Qualitäten in der Baubeschreibung genau definiert und detailliert und vertraglich festgehalten werden. Nur dann können Bauherren ihren Anspruch auf die vom Anbieter geschuldete Ausstattung auch vor Gericht geltend machen, so der VPB. Gut zu wissen: Einen technischen Standard für barrierefreies Bauen gibt es mit der DIN 18040-2. Private Bauherren, die ihr Eigenheim mit diesem Standard planen oder umbauen möchten, müssen die Umsetzung der Norm mit dem Anbieter vereinbaren. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Norm umfasse zwar viele Planungsvorgaben für den Bau und die Einrichtung von Wohnungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, so der VPB. Doch sie berücksichtige neben der Barrierefreiheit auch die Rollstuhlgerechtigkeit mit hohen Anforderungen. Ob das der jeweiligen Lebenslage gerecht werde, lasse sich laut VPB nicht pauschal sagen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, können Bauherren mit ihrem behandelnden Arzt besprechen oder entsprechende Informationsangebote der Krankenkassen und Pflegeberatungen nutzen. dpa

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