Am 1. Juli 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die Regelung hat Hauseigentümern und -verwaltungen erlaubt, Sammelverträge mit Kabelfernseh-Anbietern abzuschließen. Die Gebühren konnten sie dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen – ganz gleich, ob d
Dieser Artikel (ID: 2024444) ist am 08.03.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).