Eigentümerversammlung auch schriftlich möglich
Über eine besonders verzwickte Frage aus der Pandemiezeit hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden: Demnach sind Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung nicht deshalb nichtig, weil die Versammlung wegen der Coronamaßnahmen nur schriftlich stattfand. Die Verwalterin