VERBRAUCHER
Wenn sich auf Kreuzfahrt die Route ändert

Wenn sich während der Kreuzfahrt die Route oder das Programm ändert, haben Pauschalreisende einen Anspruch darauf, den Preis zu mindern. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 651f, Abs. 2).
Reiseveranstalter können Vertragsbedingungen einseitig „nur ändern, wenn dies im Vertrag vorgesehen u