Pauschalreisen bestehen laut Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) immer aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen, klassischerweise Flug und Hotel. Zu Pauschalreisen zählten auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten. Bucht man eine Reise im Paket mit einem Konzertticket oder einem Ausflug, ist das ebenfalls eine Pauschalreise, falls die Kosten für dieses einzelne Event mehr als 25 Prozent des Reisepreises ausmachen.
Der große Vorteil der Pauschalreise sind die Absicherung und mögliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bei Problemen.
Beispiel Streik: Hebt der Flieger deshalb einen Tag später ab, kann man auf eine anteilige Rückzahlung des Reisepreises für den entgangenen Urlaubstag pochen. Hat man indes Flug und Hotel einzeln gebucht, könnte man auf den Kosten für das an diesem Tag nicht genutzte Hotelzimmer sitzen bleiben – sofern es keine flexible Storno-Option gibt oder sich die Unterkunft andernfalls nicht kulant zeigt. Auch bei Reisemängeln, etwa fehlendem Meerblick trotz Buchung, können Urlauber den Veranstalter in Anspruch nehmen. Entweder schafft er Abhilfe, oder man kann im Nachgang den Reisepreis mindern.
Der wichtigste Aspekt dürfte aber sein: Bei Pauschalreisen sind Urlauber gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt. Wurde die Reise noch nicht angetreten, erhält man in so einem Fall laut EVZ das Geld zurück. Ist man bereits vor Ort, sei die Heimreise gesichert.
Und: Ist eine Airline oder ein Hotel insolvent, die Teil der Reise waren, muss der Veranstalter auf seine Kosten umbuchen.
Wichtig bei der Buchung: Man sollte darauf achten, dass sämtliche Reiseleistungen im Paket gebucht werden und die Abrechnung als Gesamtpreis in einer Rechnung erfolgt, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Und zahlen oder anzahlen sollte man erst, wenn einem der Sicherungsschein vorliegt.