VERBRAUCHER
Steuerbonus für Übungsleiter Ostereier auch ohne Ostern
Wer neben seinem Hauptjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeitet, hat Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Auf Teile ihrer mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte müssen so weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, erläutert die