Wer neben seinem Hauptjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeitet, hat Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Auf Teile ihrer mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte müssen so weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. Seit dem Jahr 2021 beläuft sich die Pauschale auf 3000 Euro. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und damit lediglich ein Zuverdienst erzielt wird. Geltend machen können betroffene Arbeitnehmer den Freibetrag, indem sie die Einnahmen bis zu 3000 Euro in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür sollte im Formular von 2023 die Zeile 22 genutzt werden.
Zur Osterzeit haben bunte gekochte Eier Hochkonjunktur, doch Verbraucher greifen Branchenverbänden zufolge auch außerhalb der Osterzeit danach. Während gekochte Eier in der ersten Jahreshälfte, in die Ostern fällt, sechs bis sieben Prozent aller gekauften Eier ausmachten, seien es in der zweiten Jahreshälfte immerhin noch drei bis vier Prozent, heißt es vom Informationsdienst „Marktinfo Eier und Geflügel“. Vermarktet werden bunte Eier als „Snack-Eier“, „Salat-Eier“ oder „Brotzeit-Eier“.