RECHT

Corona: Arbeitgeber muss zahlen

von Redaktion

Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 234/23). Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten sich in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz mit der Forderung nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geklagt. Sie waren damit jetzt erfolgreich – ihre Arbeitgeber müssen zahlen.

Eine Corona-Infektion stellt demnach auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung rechtlich unmöglich sei, seine Arbeit zu erbringen und Homeoffice nicht in Betracht kommt.

Verhandelt wurde der Fall eines Produktionsarbeiters, der keine Schutzimpfung hatte und sich wegen einer Corona-Infektion im Januar 2022 für fast einen halben Monat in häusliche Quarantäne begeben musste. Er erhielt von seinem Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung.

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