Nicht alle Eigentümer müssen Reparatur zahlen
Wenn in einem Mehrfamilienhaus am Gemeinschaftseigentum etwas kaputtgeht, müssen nicht unbedingt alle Wohnungseigentümer für die Reparatur zahlen. Sie dürfen auch per Mehrheitsbeschluss entscheiden, dass nur diejenigen die Kosten tragen, die einen Nutzen von dem Gemeinschaftseigentum haben, wie der