VERBRAUCHER UND RECHT

Finanzamt darf Schweizer Konten prüfen

von Redaktion

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung ihrer Kontostände bei einer Schweizer Bank ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene „der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht“.

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