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Man hat sich mit Familie und Kollegen abgesprochen, das Urlaubsziel ist ausgesucht, der Urlaubsantrag eingereicht. Jetzt müsste nur noch der Arbeitgeber sein Einverständnis geben, damit man endlich buchen kann. Aber wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen? Für die Urlaubsgenehmigung oder -ab
Dieser Artikel (ID: 2038192) ist am 03.04.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).