Man hat sich mit Familie und Kollegen abgesprochen, das Urlaubsziel ist ausgesucht, der Urlaubsantrag eingereicht. Jetzt müsste nur noch der Arbeitgeber sein Einverständnis geben, damit man endlich buchen kann. Aber wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen? Für die Urlaubsgenehmigung oder -ablehnung müsse der Arbeitgeber keine Frist beachten, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz (Az.: 11 Ca 1751/17) gibt aber Hinweise für Unternehmen, in denen zu Beginn des Jahres ein Urlaubsplan aufgestellt wird. Demnach muss der Arbeitgeber dem Urlaubswunsch des Mitarbeiters innerhalb einer angemessenen Frist von einem Monat widersprechen. Lässt sich der Arbeitgeber länger Zeit, um über Urlaubs- anträge zu entscheiden, rät Marx: Nochmals freundlich an den offenen Antrag erinnern – mit der Bitte, zeitnah zu entscheiden. Grundsätzlich sollten Beschäftigte Urlaubsanträge so stellen, dass sie den Zeitpunkt der Antragstellung nachweisen können.