Wie Neu-Rentner Steuern sparen

von Redaktion

Auch Rentner haben viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Die Stiftung Warentest gibt dazu einen Überblick.

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Jeder Bürger hat einen Grundfreibetrag von 10 908 Euro im Jahr, der nicht versteuert werden muss. Liegen die Einkünfte egal welcher Art darüber, muss der Überhang versteuert werden. Der Steuersatz steigt mit jedem Jahr (siehe Tabelle). Gleichzeitig sinkt die Abgabenlast für die Altersvorsorge. Die Steuerlast wird also sukzessive von der Anspar- in die Auszahlphase verschoben. Die Bundesregierung hat die Rentner hier kürzlich entlastet: Durch das Wachstumsschancengesetz steigt die Rentenbesteuerung nicht mehr um einen Prozentpunkt pro Jahr, sondern um einen halben. Aus dem jeweiligen Steuersatz errechnet das Finanzamt im ersten Jahr des vollen Rentenbezugs den individuellen Rentenfreibetrag.

.  Beispiel

Wer 2024 mit einer gesetzlichen Rente von 12 000 Euro in den Ruhestand geht, hat durch den steuerfreien Anteil von 17 Prozent einen Rentenfreibetrag von 2040 Euro. Zieht man diesen vom Renteneinkommen ab, ergeben sich 9960 Euro. Das ist weniger als der Grundfreibetrag – die Steuerpflicht entfällt. Das kann sich mit der Zeit ändern: Der Rentenfreibetrag bleibt als fixe Summe bestehen, Rentenerhöhungen müssen also versteuert werden.

Was ist mit privater Vorsorge?

Bei privaten Rentenversicherungen verhält es sich genau gegenteilig: Je später man in Rente geht, desto höher der Steuerfreibetrag. Wer mit 67 in den Ruhestand tritt, muss nur 17 Prozent seiner Privatrente auf das zu versteuernde Einkommen anrechnen. Bei Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge kommt es darauf an, ob die Einträge aus versteuertem Einkommen bezahlt wurden. Ist das der Fall, gilt dieselbe günstige Besteuerung wie für private Rentenversicherungen. Stammen die Beiträge aus unversteuertem Einkommen, müssen sie voll zum versteuernden Einkommen addiert werden.

Ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Im Grunde immer, wenn mehrere Einkommen zusammenkommen. Die häufigste Konstellation: Jemand bekommt eine Pension oder geht einer selbstständigen Tätigkeit nach und bekommt gleichzeitig mehr als 410 Euro Rente im Jahr.

Lohnt sich die Steuerklärung trotzdem?

Oftmals: Ja. Das Finanzamt zieht zwar pauschal Werbungskosten (102 Euro), Sonderausgaben (36 Euro) und die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, aber es gibt deutlich mehr absetzbare Posten.

. Werbungskosten

Neben den allgemeinen Werbungskosten sind die Kosten für Rechts- und Rentenberatung, sowie Gewerkschaftsbeiträge absetzbar. Arbeitsmittel wie Handys oder ein PC sind aber ausgeschlossen.

. Nebenjob

Wer neben der Rente einen Job nach Steuerklasse hat, bekommt von Finanzamt pauschal 1230 Euro Werbungskosten angerechnet. Übersteigen die Kosten für Homeoffice oder den Arbeitsweg diesen Wert, kann man die zusätzlichen Kosten absetzen.

. Sonderausgaben

Die Beiträge für die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zieht das Finanzamt automatisch ab. Kommen dabei keine 1900 Euro im Jahr zusammen, können Rentner bis zu diesem Wert die Beiträge für andere Versicherungen absetzen, etwa die Haftpflicht. Weitere absetzbare Posten sind Unterhaltszahlungen an ex-Partner sowie Spenden.

. Krankheit und Pflege

Übersteigen die Kosten einer Krankheit einen zumutbaren Eigenanteil, sind die Kosten von der Steuer absetzbar. Die Stiftung Warentest bietet online einen kostenlosen Rentenrechner, der beim Schätzen der Höhe hilft. (www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/). Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, profitiert vom Pflege-Pauschbetrag.

. Kapitalerträge

Erträge aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierverkäufen werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. Liegt der individuelle Steuersatz niedriger, kann man sich die Differenz durch die Steuererklärung zurückholen.

. Handwerker und Pfleger

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich ins Gewicht fallen: Bis zu 20 000 Euro können etwa für einen Pflegedienst abgesetzt werden. 20 Prozent der Handwerkerkosten werden bis zu 6000 Euro anerkannt.  mas

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