Großeltern können Betreuungskosten absetzen

Oma und Opa können als Babysitter unersetzlich für arbeitende Eltern sein. © Christin Klose/dpa

Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern. Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen.

Gilt n

Samstag, 13. September 2025

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