Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Energieversorger verboten, seinen Online-Kündigungsprozess für Strom und Gasverträge drei- statt zweistufig aufzubauen. Das Gericht verwiesauf die gesetzliche Regelung in § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach beginnt der Kündigungsprozess mit
Dieser Artikel (ID: 2063160) ist am 25.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).