Auch Kleinvieh macht Mist: Besonders am Kapitalmarkt lässt sich auch mit kleinen monatlichen Beträgen die Rente aufbessern. In einigen Fällen gibt es Geld vom Chef oder vom Staat. © Imago
Wer vorübergehend oder dauerhaft eher wenig verdient, sollte trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Das geht auch mit wenig Geld, wenn man Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber optimal nutzt – vier Tipps, um sich besser abzusichern und staatliche und betriebliche Geldgeschenke clever zu kassieren.
■ Vermögenswirksame Leistungen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist: Mir hilft beim Sparen für den Ruhestand sowieso niemand. Das ist ein Trugschluss. Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern, rät: einfach mal den Arbeitgeber nach Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. Das sind in der Regel bis zu 40 Euro im Monat, die der Arbeitgeberin einen Sparvertrag, zum Beispiel einen Fondssparplan, einzahlt. Das Geld wird sofort vor der Gehaltsauszahlung auf das VL-Konto überwiesen. Oft zahlen die Arbeitgeber allerdings weniger, manche auch gar nichts. Arbeitnehmer können aber den Betrag aus eigener Tasche aufstocken. Der Clou dabei: Zusätzlich zu den VL, die der Arbeitgeber übernimmt, gibt es vom Staat obendrauf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, bis zu 80 Euro im Jahr. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40 000 Euro für Alleinstehende und 80 000 Euro für Verheiratete nicht überschreiten. Mit den VL lässt sich so langfristig auch mit geringen eigenen Mitteln ein kleines Vermögen fürs Alter aufzubauen.
■ Die gesetzliche Rentenversicherung
Lohnt es sich überhaupt, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Was dabei häufig übersehen wird: Mit regelmäßigen Beiträgen lassen sich viele Zusatzleistungen sichern. Das gilt auch für hauptberufliche Minijobberinnen und Minijobber mit kleinem Verdienst, wenn sie sich nicht davon befreien lassen, Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.
Denn die Einzahlungen bringen einige Vorteile: Um überhaupt eine Altersrente oder eine Rente wegen einer Erwerbsunfähigkeit zu bekommen, muss man mindestens fünf Jahre (60 Kalendermonate) lang Ansprüche sammeln, zum Beispiel über Beiträge oder Erziehungszeiten. Das ist die sogenannte Wartezeit. Zahlen Minijobber nun eigene Rentenbeiträge auf den Monatsverdienst von bis zu 538 Euro, werden für eine zwölf Monate lange Beschäftigung nach Angaben der Minijob-Zentrale auch zwölf Monate Wartezeit angerechnet. Zahlen sie keine eigenen Beiträge, werden ihrem Rentenkonto nur vier Monate Wartezeit gutgeschrieben. Weitere Vorteile der Einzahlungen:
Sich einen Anspruch auf alle diese Leistungen zu erwerben kostet gar nicht so viel Geld: Zahlt der Minijobber selbst Beiträge, muss er die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent und den 15 Prozent ausgleichen, die der Arbeitgeber pauschal bezahlt. Das kostet bei 538 Euro Verdienst 19,37 Euro im Monat, netto kommen also noch 518,63 Euro heraus.
■ Riester-Zulage sichern
Gerade für Geringverdienende, erst recht mit Kindern, kann sich die Riester-Rente lohnen: Möglich machen dies die staatlichen Zulagen für die geförderte private Altersvorsorge. So beträgt die Grundzulage für Erwachsene jährlich 175 Euro. Obendrauf gibt es für Kinder, die von 2008 an geboren sind, 300 Euro im Jahr je Kind. Für ältere Kinder sind es 185 Euro. Diese Zulagen summieren sich langfristig gesehen zu einer Menge Geld – gemessen daran, dass sich der Mindesteigenbeitrag auf gerade einmal fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr beläuft. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, Teilzeitjob und einem Bruttoverdienst von um die 1700 Euro pro Monat kann sich so mit jeweils fünf Euro im Monat über die Jahre Zulagen von deutlich mehr als 10 000 Euro sichern. Riester-Verträge lohnen sich nur, wenn keine hohen Kosten die Zulagen wieder auffressen. Bei der Suche nach einem akzeptablen Vertrag helfen etwa die Verbraucherzentralen.
■ Betriebsrenten nutzen
Ob Verkäuferin, Elektriker, oder Kfz-Mechaniker – alle Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken und dabei Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern, die erstmals Gehalt in eine spätere Betriebsrente umwandeln, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung: Sie sparen genauso wie der Arbeitnehmer bei den Einzahlungen in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder in eine sogenannte Direktversicherung Sozialabgaben. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge hat jedoch zwei Nachteile: Durch die Abgabenfreiheit fließt weniger Geld in die Rentenkasse, und damit erwirbt man auch weniger Ansprüche. Und: Wird die Betriebsrente im Ruhestand ausbezahlt, ist oberhalb eines Freibetrags von derzeit 176,75 Euro im Monat der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Damit sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich lohnt, sollte der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent, noch besser 30 Prozent als Zuschuss zahlen. Verbraucherschützer Larisch rät – vor allem wegen der gravierenden Nachteile in der Auszahlungsphase – zur Entgeltumwandlung sogar nur dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von ganzen 100 Prozent zahlt.