VERBRAUCHER
Arbeitsvertrag gilt auch digital
Einen Arbeitsvertrag darf man auch digital signieren. „Man kann einen Arbeitsvertrag mündlich abschließen. Deshalb kann man ihn auch digital abschließen“, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Formfreie Arbeitsverträge sind ebenso wirksam wie solche, die mit blauer Tinte unterschrieben wurd