Seit Anfang vergangenen Jahres werden Vermieter an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt. Mit der Heizkostenabrechnung für 2023 können Mieter in diesem Jahr nun erstmals einen Teil der anfallenden Kosten einfordern, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilte. Die Beteiligung der Vermieter soll eine
Dieser Artikel (ID: 2065349) ist am 29.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).