Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bei Rechtsdienstleistungen im Internet Verbrauchern den Rücken gestärkt. Beim Klick auf den Bestell-Button muss in jedem Fall klar sein, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dem Kläger in dem
Dieser Artikel (ID: 2066046) ist am 31.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).